Arbeitsrecht kompakt 03.11.2025

KW 45-46 I 2025

Top-Thema: Arbeitnehmerhaftung: Ihre Mitarbeiter haften nur selten vollständig für verursachte Schäden

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Permanente Überwachung nahezu sämtlicher Betriebsräume ist rechtswidrig: Arbeitgeber muss 15.000 Euro zahlen
Das sicherlich effektivste Kontrollmittel ist die permanente Videobeobachtung. Allerdings stellt eine systematische oder verdeckte Überwachung Ihrer Mitarbeiter regelmäßig einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte dar. Nur ausnahmsweise sind Ihre betrieblichen Interessen an einem dauerhaften Videoeinsatz, etwa aus Sicherheitsgründen, stärker.
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Kein Beschäftigungsverbot in Stillzeit für Zahnärztin
Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter ist nur für einen Zeitraum um die Geburt herum ausgeschlossen. Darüber hinaus sieht das Arbeitsschutzrecht bei der Beschäftigung weitere strenge Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind vor. In solchen Fällen müssen Sie damit rechnen, organisatorische Maßnahmen zur Milderung von Gefahren treffen zu müssen.
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Nachfristsetzung für Wahlvorschläge nur im Ausnahmefall
Kleiner Fehler, große Wirkung. Formvorschriften sind dafür da, dass sie eingehalten werden. Das gilt nicht zuletzt bei dem Instrument, mit dem demokratische Entscheidungen in einem Betrieb überhaupt ermöglicht werden. Die Durchführung einer Betriebsratswahl kann deshalb kompliziert werden. Schließlich sind auf der Seite des Wahlvorstands, der die Betriebsratswahl durchführt, selten Profis am Werk. Selbst gut Gemeintes kann da schnell nach hinten losgehen.
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Arbeitnehmerhaftung: Ihre Mitarbeiter haften nur selten vollständig für verursachte Schäden
Nach wie vor gehen viele Arbeitgeber von dem Irrglauben aus, dass Arbeitnehmer automatisch grenzenlos für alles einstehen müssen, was sie „verbockt“ haben. Das gilt jedoch gerade im Arbeitsverhältnis nicht! Hier ist – wie so oft – alles etwas komplizierter. Die Arbeitsgerichte lassen sich von dem Gedanken leiten: „Wer viel arbeitet, macht auch viele Fehler“. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wann Sie Ihre Mitarbeiter zur Kasse bitten dürfen.
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Maßgeblich ist Zeitpunkt der Unternehmerentscheidung
Besondere Kündigungsgründe sind erst dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Wann das der Fall ist, hängt neben der Zeit im Unternehmen auch von der Beschäftigtenzahl im Betrieb ab. Doch einfaches Addieren genügt hier nicht immer. Neben der Frage, auf welche Arbeitnehmer es ankommt, ist auch entscheidend, zu welchem Zeitpunkt Sie die Beschäftigtenzahl bestimmen müssen.
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Versuchter Prozessbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung
Lügt ein Mitarbeiter ganz bewusst in einem Rechtsstreit gegen seinen Arbeitgeber, weil er befürchtet, mit der Wahrheit den Prozess nicht gewinnen zu können, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. In einem solchen Fall kann logischerweise nur ganz ausnahmsweise davon ausgegangen werden, dass die Vertrauensbasis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber noch intakt ist.
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