Eine sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis – egal in welcher Ausgestaltung – stellt regelmäßig eine solch schwere Pflichtverletzung dar, die sie direkt zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ermächtigt. Gleichwohl kommt es immer auf den Einzelfall an und für Sie als Arbeitgeber besteht die Schwierigkeit, festzustellen, was genau eigentlich passiert ist.
