Arbeitsrecht
Auslieferfahrer dürfen eigenen Betriebsrat gründen
Was vielen Arbeitgebern nicht bewusst ist: Ein Betriebsrat kann nicht nur für einen vollständigen Betrieb gegründet werden. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, einen solchen für nur einen Betriebsteil zu gründen, wenn dieser gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt.
Burkhard Boemke
21.10.2024
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1 Min Lesezeit
Der Fall:
Im Mai 2023 wählten die Auslieferungsfahrer des Liefergebietes Aachen eines Lieferdienstes für Speisen und Getränke einen Betriebsrat mit 3 Mitgliedern. Der Arbeitgeber hielt diese Wahl jedoch für unwirksam, weil das Liefergebiet Aachen über keine hinreichende organisatorische Selbstständigkeit verfüge. Vielmehr würden die Beschäftigten in Aachen mit den in Köln tätigen Arbeitnehmern einen einheitlichen Betrieb bilden.
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