Liebe Leserin, lieber Leser,
bekommen Sie Besuch von einem Betriebsprüfer, nimmt dieser einen Bereich ganz sicher unter die Lupe: Ihre korrekte Abrechnung der Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und nachts (SFN-Zuschläge).
Kein Wunder, denn die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen rund um diese Zusatzleistungen sind besonders diffizil. Zudem müssen Sie zahlreiche verschiedene Grenzwerte beachten. Und das wird sich auch dank einer Neuregelung der SFN-Zuschläge nicht ändern – im Gegenteil: Die geplante Neuregelung macht, wenn sie tatsächlich umgesetzt wird, die Vorgaben für die Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit der SFN-Zuschläge noch etwas komplizierter.
Bis zum Ende dieses Jahres arbeiten Sie aber so oder so noch mit den aktuell geltenden Grenzwerten. Lesen Sie im Schwerpunktthema auf den Seiten 6 und 7, worauf Sie bei der Abrechnung der SFN-Zuschläge derzeit und in Zukunft achten müssen.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre
Britta Schwalm