Liebe Leserin, lieber Leser,
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht und oft auch in Ihrem Interesse als Arbeitgeber (siehe Seite 4). Was bisher jedoch fehlt, sind die im Koalitionsvertrag versprochenen praktikablen Umsetzungsregeln, z. B. für Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst, sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Warum soll ein Büromitarbeiter nicht aus familiären Gründen mittags Schluss machen, spät abends noch einige wichtige E-Mails bearbeiten und am nächsten Morgen wieder regulär zur Arbeit kommen? Oder warum sollte ein Außendienstmitarbeiter, der zehn Stunden unterwegs war, nicht noch eine halbe Stunde nach Hause fahren? Beides wird derzeit praktiziert. Sie als Arbeitgeber riskieren jedoch drastische Bußgelder, indem Sie es hinnehmen.
Ein erster Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes bringt hier wenig. Er sieht zwar eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vor – aber nur auf tariflicher Grundlage. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber sich noch zu mehr Flexibilität durchringt.
Mit besten Grüßen
Hildegard Gemünden
Chefredakteurin