Liebe Leserin, lieber Leser,
das neue Reformpaket der Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen für Wirbel gesorgt. Eine Frage, die mich von Ihrer Seite derzeit besonders häufig erreicht, ist: Wie lange gibt es Minijobs noch? Können wir diese Mitarbeiter für 2027 überhaupt noch einplanen? Das Schicksal der Minijobs ist derzeit tatsächlich offen. Allerdings ist die Abschaffung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregeln bei diesen Teilzeitbeschäftigten bisher nur ein Vorschlag der Alterssicherungskommission. Darauf aufbauend gab es eine Absichtserklärung der Bundesregierung. Beides entfaltet keine rechtliche Wirkung. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist – Stand Redaktionsschluss – noch nicht in Sicht. Das bedeutet für Sie: Sie bearbeiten die Angelegenheiten „Ihrer“ Minijobber vorerst weiter wie bisher. Vor allem wenden Sie die seit 1.7. geltende Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht an. Wie funktioniert diese gleich nochmal? Die Antwort finden Sie im Top-Thema.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre
Britta Schwalm