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KW 29-30 | 2026
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Reisekosten: Wie Sie die „erste Tätigkeitsstätte“ aktuell bestimmen und was sich hier ändern könnte

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Halbjahresübersicht 2026
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Januar bis Juni

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Block : Editorial

„Unfälle am heimischen Arbeitsplatz“

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit der Coronapandemie arbeiten besonders viele Arbeitnehmer vom heimischen Arbeitsplatz aus – einige nur hin und wieder, andere ausschließlich. Für Sie ist mit dieser Situation eine wichtige Frage verbunden: Wie ist es um den betrieblichen Unfallversicherungsschutz dieser Beschäftigten bestellt? Sind die Mitarbeiter im Homeoffice ausreichend geschützt?

Mittlerweile wurde im Sozialgesetzbuch VII geregelt, dass sich der betriebliche Unfallversicherungsschutz auch auf das Homeoffice erstreckt. Doch damit sind noch längst nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang geklärt. Das zeigt die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema immer wieder.

Auf Seite 10 stelle ich Ihnen ein Urteil vor, das die Frage aufwirft, wie es beispielsweise mit dem „Arbeitsweg“ innerhalb der Mitarbeiterwohnung aussieht. Lesen Sie, welche Antworten die Entscheidung hierzu liefert und warum in diesem Fall „Hinweg“ nicht gleich „Rückweg“ ist.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre

Britta Schwalm

Starten Sie jetzt mit den wichtigsten Impulsen dieser Ausgabe:

Künstlersozialkasse: Warum jeder Betrieb abgabepflichtig werden kann – und wie Sie Nachzahlungen vermeiden
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Beauftragt Ihr Unternehmen hin wieder freie Grafiker, Texter, Webdesigner o. Ä.? Dann sollten Sie regelmäßig die Abgabepflicht im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe prüfen. Ob Unternehmen dieser Pflicht nachkommen, wird seit einigen Jahren besonders streng geprüft. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Nordrhein-Westfahlen (vom 8.12.2025, Az. L 22 BA 96/24, veröffentlicht am 2.6.2026) zeigt, wie schnell es aufgrund einer solchen Prüfung zu Nachzahlungen kommen kann. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um diese zu vermeiden.

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Die Bundesregierung hat am 4.6.2026 den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen unter anderem einige Änderungen im Hinblick auf die Berechnung der Beiträge sowie die Beitragszahler umgesetzt werden. Tritt das Gesetz in Teilen wie geplant am 1.1.2027 in Kraft, wirkt sich das erheblich auf Ihre Entgeltabrechnung aus.

Reisekosten: Wie Sie die „erste Tätigkeitsstätte“ aktuell bestimmen und was sich hier ändern könnte
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Die „erste Tätigkeitstätte“ eines Mitarbeiters ist für Sie ein wichtiger Begriff, wenn Sie Reisekosten bearbeiten. Von der ersten Tätigkeitsstätte hängt es beispielsweise ab, wann eine Auswärtstätigkeit genau beginnt oder wie hoch die Entfernungspauschale eines Mitarbeiters ausfällt. Das Jahressteuergesetz 2026 sieht hierzu eine Änderung vor. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19.5.2026 den Referentenentwurf des Gesetzes vorgelegt. Lesen Sie hier, wie Sie die erste Tätigkeitsstätte eines Mitarbeiters aktuell und nach der geplanten Neuregelung rechtssicher bestimmen.

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