Liebe Leserin, lieber Leser,
seit der Coronapandemie arbeiten besonders viele Arbeitnehmer vom heimischen Arbeitsplatz aus – einige nur hin und wieder, andere ausschließlich. Für Sie ist mit dieser Situation eine wichtige Frage verbunden: Wie ist es um den betrieblichen Unfallversicherungsschutz dieser Beschäftigten bestellt? Sind die Mitarbeiter im Homeoffice ausreichend geschützt?
Mittlerweile wurde im Sozialgesetzbuch VII geregelt, dass sich der betriebliche Unfallversicherungsschutz auch auf das Homeoffice erstreckt. Doch damit sind noch längst nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang geklärt. Das zeigt die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema immer wieder.
Auf Seite 10 stelle ich Ihnen ein Urteil vor, das die Frage aufwirft, wie es beispielsweise mit dem „Arbeitsweg“ innerhalb der Mitarbeiterwohnung aussieht. Lesen Sie, welche Antworten die Entscheidung hierzu liefert und warum in diesem Fall „Hinweg“ nicht gleich „Rückweg“ ist.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre
Britta Schwalm