Der Geschäftsführer einer GmbH genießt keinen Kündigungsschutz (§ 14 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Sie brauchen deshalb für seine Entlassung eigentlich keinen sachlich rechtfertigenden Grund. Schon ein kleiner Fehler kann aber zum Kündigungsschutz durch die Hintertür führen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 18.6.2026, 2 AZR 89/25).

