Offizielle Entscheidungen, die von den Sozialversicherungsträgern getroffen werden, sind Verwaltungsakte. Gegen diese können Sie Widerspruch einlegen.
Rechtsbehelfe
Fehlerhafter Bescheid? So funktioniert Ihr Widerspruch gegen das Ergebnis einer Betriebsprüfung
Die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte zeigt: Auch Prüfer und Sachbearbeiter der Sozialversicherungsträger irren sich hin und wieder. Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Unternehmen nach einer Betriebsprüfung der Sozialversicherung unberechtigterweise zu Nachzahlungen herangezogen werden soll, können Sie Widerspruch einlegen. Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen und in welchen Fällen Sie die Zahlungspflicht mit dem Widerspruch sogar umgehend stoppen können.
