Lohn & Gehalt aktuell 12.05.2026

Sonderausgabe: Betriebsprüfungssicher durch den nächsten Mitarbeiteraustritt

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Stichwort „Urlaub“: Diese Ansprüche des Mitarbeiters dürfen Sie keinesfalls übersehen
Konnte ein Mitarbeiter bis zum Ende seiner Beschäftigung einen Teil seines Urlaubs oder den gesamten Urlaub nicht nehmen, steht eine finanzielle Abgeltung im Raum. Über die korrekte Höhe der Abgeltung entstehen am Ende einer Beschäftigung häufig Streitigkeiten zwischen ausscheidendem Mitarbeiter und Unternehmen. Nicht selten enden diese Streitigkeiten in einem kostspieligen Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Dem können Sie durch eine rechtssichere Abwicklung vorbeugen. Außerdem haben Sie Bescheinigungspflichten.
Wie Sie Mitarbeiter richtig und fristgerecht abmelden
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, muss diese Information nicht nur in Ihrem Betrieb verarbeitet werden. Sie haben das außerdem an diverse Stellen zu melden und dem Beschäftigten die eine oder andere Bescheinigung auszustellen.
Mit dieser Checkliste übersehen Sie beim nächsten Mitarbeiteraustritt nichts
Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis abgehakt bzw. den betreffenden Mitarbeiter abgemeldet haben und plötzlich meldet sich dieser nochmals und verlangt weitere Zahlungen oder Bescheinigungen. Hat ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, sollten Sie deshalb nochmals Schritt für Schritt prüfen, ob Ihnen nichts entgangen ist. Dabei hilft Ihnen die folgende Checkliste.
Nehmen Sie wirksame Rückzahlungsklauseln in Anspruch und beantragen Sie die Erstattungen
Wollen Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, warten sie manchmal mit ihrer Kündigung, bis die alljährliche Einmalzahlung, beispielsweise Weihnachtsgeld, ausgeschüttet worden ist. Das ist für den Arbeitgeber besonders ärgerlich. Passiert so etwas auch in Ihrem Unternehmen, können Sie die Leistung in vielen Fällen zurückverlangen. Entrichtete Sozialversicherungsbeiträge wurden dann zu Unrecht gezahlt und können wie die Lohnsteuer erstattet werden. Das sollten Sie auf keinen Fall versäumen. Denn Ihr Unternehmen kann mit der Rückforderung und Erstattung viel Geld einsparen.
Wann und wie Sie eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen
Die Arbeitsbescheinigung ist ein unverzichtbares Dokument für scheidende Mitarbeiter, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen wollen. Allerdings brauchen Sie sich um die Bearbeitung nur dann zu kümmern, wenn Sie darum gebeten werden.
Wichtig: Melden Sie den Mitarbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern ab
Für die Abmeldung aus der ELStAM-Datenbank müssen Sie das Ausscheiden eines Mitarbeiters unverzüglich und elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen. Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt den Arbeitgeberabruf vorübergehend gesperrt hat. Die Abmeldung kann frühestens am Tag der Beendigung der Beschäftigung erfolgen.
Der Mitarbeiter geht sofort, bekommt aber weiter Entgelt: So regeln Sie die wichtigsten Fragen
Mitarbeiter in wichtigen Schlüsselpositionen müssen häufig sofort freigestellt werden. Das bedeutet: Sie verlassen das Unternehmen mit dem Kündigungs- oder Aufhebungsvertrag sofort, beziehen aber Entgelt, solange die Kündigungs- oder Auslauffrist noch läuft. Diese Freistellungsphase stellt Sie vor allem in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vor Herausforderungen.

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