Für die Berechnung des Abgeltungsanspruches legen Sie den Tagesverdienst der letzten 13 Wochen zugrunde. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen nehmen Sie den Tagesverdienst eines entsprechend kürzeren Zeitraums. Anschließend multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem restlichen Urlaubsanspruch, den der Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch hat. Häufig ergeben sich bei der Berechnung Urlaubsbruchteile. Damit verfahren Sie folgendermaßen:
- Erhalten Sie Urlaubsbruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, runden Sie diesen halben Tag auf einen vollen Urlaubstag auf und gelten ihn ab.
- Erhalten Sie Bruchteile, die unter einem halben Tag liegen, gelten Sie diese in der entsprechenden Höhe ab.
