Sofern Sie einen Betriebsrat haben, müssen Sie diesen vor jeder Kündigung anhören. Das gilt bei verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen gleichermaßen, und zwar auch, wenn der Mitarbeiter sich noch in der Probezeit befindet (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz). Fehler im Anhörungsverfahren können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Aus Beweisgründen sollten Sie die Anhörung daher schriftlich durchführen.
Diese Informationen packen Sie ins Anhörungsschreiben
Wem Sie kündigen wollen
Nennen Sie nicht nur den Namen und die Anschrift des Mitarbeiters, sondern auch sein Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Familienstand, die Kinderzahl und ggf. besondere soziale Umstände wie Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.
