Der Countdown läuft: Vom 01.03.2026 bis 31.05.2026 finden die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt, § 13 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Gesetz sieht für Sie als Arbeitgeber lediglich eine passive Rolle vor. Trotzdem darf Sie die nächste Wahl nicht kaltlassen. Schließlich geht es um Ihren zukünftigen betrieblichen Partner, mit dem Sie 4 Jahre lang zusammenarbeiten müssen.
Das sind die zentralen Regeln für die Betriebsratswahl 2026
Eigentlich geht Sie als Arbeitgeber die Betriebsratswahl nichts an. Sie bleiben außen vor und dürfen das Geschehen beobachten. Und natürlich die erforderlichen Kosten zahlen. Dennoch sollten Sie den korrekten Ablauf der Betriebsratswahl genau im Auge behalten. Und zwar im eigenen Interesse. So wird eine teure Wahlwiederholung verhindert.
