Arbeitsrecht

Was ins Arbeitszeugnis gehört und wie Sie Ihren Gestaltungsspielraum rechtssicher nutzen

Das Arbeitszeugnis soll einerseits künftige Arbeitgeber informieren und darf andererseits den Mitarbeiter in seinem beruflichen Fortkommen nicht unnötig behindern. Deshalb muss das Arbeitszeugnis gleichzeitig wahr und wohlwollend sein. Es ist damit praktisch ausgeschlossen, in einem Arbeitszeugnis einfach das zu sagen, was Sie von einem Mitarbeiter halten. Lesen Sie hier, was ins Zeugnis gehört und wie Sie es rechtssicher formulieren und damit lästige Zeugnisberichtigungen vermeiden.
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Hildegard Gemünden

14.04.2026 · 5 Min Lesezeit

Diese 7 Bausteine enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis

  1. Zeugnisüberschrift, z. B. „Zeugnis“, „Arbeitszeugnis“, „Ausbildungszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“
  2. Einleitung mit den persönlichen Daten des Mitarbeiters:
    Vorname, Name, akademische Grade und Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, Anfangs- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  3. Tätigkeitsbeschreibung mit:

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