Ja. Da das Unternehmen des Kunden nicht die erste Tätigkeitsstätte des Mitarbeiters ist, sind die Fahrten dorthin Dienstreisen. Zwar kann auch der Sitz eines Kunden für einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur ersten Tätigkeitsstätte werden, wenn Ihr Unternehmen dies bestimmt oder der Mitarbeiter diesem Kunden über einen längeren Zeitraum hinaus zugeordnet ist. Dies gilt aber erst nach einer Zeit von 48 Monaten.
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