Leserfragen

„Was gilt für die Reisekosten, wenn Mitarbeiter 6 Monate beim Kunden arbeiten?“

Leserfragen

Britta Schwalm

20.01.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens wird ab September für mindestens 1/2 Jahr ausschließlich bei einem Kunden arbeiten, weil er dort ein neues System etablieren und begleiten soll. Wie ist das mit den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzort beim Kunden? Können wir diese trotz der langen Dauer nach Reisekostengrundsätzen abrechnen?

ANTWORT

Ja. Da das Unternehmen des Kunden nicht die erste Tätigkeitsstätte des Mitarbeiters ist, sind die Fahrten dorthin Dienstreisen. Zwar kann auch der Sitz eines Kunden für einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur ersten Tätigkeitsstätte werden, wenn Ihr Unternehmen dies bestimmt oder der Mitarbeiter diesem Kunden über einen längeren Zeitraum hinaus zugeordnet ist. Dies gilt aber erst nach einer Zeit von 48 Monaten.

ACHTUNG

Wird der Sitz des Kunden dementsprechend zum festen Arbeitsplatz eines Mitarbeiters, sind die Fahrten zur Arbeit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Folge: Diese Fahrtkosten können nur noch in Höhe von 0,30 € pro Entfernungskilometer und ab dem 21. Entfernungskilometer mit 0,38 € als Werbungskosten angesetzt werden.



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