Jede Betriebsratsanhörung vor einer geplanten Kündigung müssen Sie mit äußerster Sorgfalt betreiben. Der Grund: Erhebt Ihr gekündigter Mitarbeiter später eine Kündigungsschutzklage, prüft das Arbeitsgericht sofort die Korrektheit Ihrer Anhörung. Findet es hier Fehler, kann es schnell Ihre Kündigung für unwirksam erklären. Das ist ärgerlich, weil die meisten Fehler absolut vermeidbar sind!
Falle 1: Keine Kündigung ohne Betriebsratsanhörung
Ihr Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Fehlt diese Anhörung, ist Ihre Kündigung unwirksam, egal, wie gut Ihr Kündigungsgrund ist! Das heißt, Sie müssen Ihren Betriebsrat anhören, wenn Sie eine
