Wenn Sie einen ausscheidenden Mitarbeiter nach der Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freistellen, kommt die Frage auf: Darf der Mitarbeiter während der Freistellung eine neue Stelle antreten und müssen Sie ihn dann trotzdem noch bis zum Schluss bezahlen? Der folgende Fall gibt Aufschluss darüber.
Der Fall: Mitarbeiter nimmt neue Stelle an, kündigt aber nicht
Ein Personalleiter hatte im September 2018 mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit im Wesentlichen folgenden Konditionen ausgehandelt:
