Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag: So verhindern Sie, dass Ihr ausscheidender Mitarbeiter doppelt kassiert

Wenn Sie einen ausscheidenden Mitarbeiter nach der Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freistellen, kommt die Frage auf: Darf der Mitarbeiter während […]
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Hildegard Gemünden

14.09.2026 · 5 Min Lesezeit

Wenn Sie einen ausscheidenden Mitarbeiter nach der Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freistellen, kommt die Frage auf: Darf der Mitarbeiter während der Freistellung eine neue Stelle antreten und müssen Sie ihn dann trotzdem noch bis zum Schluss bezahlen? Der folgende Fall gibt Aufschluss darüber.

Der Fall: Mitarbeiter nimmt neue Stelle an, kündigt aber nicht

Ein Personalleiter hatte im September 2018 mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit im Wesentlichen folgenden Konditionen ausgehandelt:

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