So prüfen Sie, ob tatsächlich ein Mobbingfall vorliegt
Mobbing am Arbeitsplatz liegt vor, wenn es sich um berufliche Streitigkeiten handelt. Als Arbeitgeber müssen Sie auch handeln, wenn es zu privaten Streitigkeiten zwischen Ihren Arbeitnehmern kommt. Einmalige Vorfälle sind kein Mobbing. Schikanen im Job gelten nur dann als Mobbing, wenn sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen.