Möglichkeit Nr. 1: Benzingutscheine und die Sachbezugsfreigrenze
Sachbezüge, deren Wert innerhalb der monatlichen Freigrenze liegt, bleiben lohnsteuer- und beitragsfrei. Die Freigrenze beträgt 50 €. Wichtigste Voraussetzung für die Anwendung dieser Freigrenze auf Gutscheine ist: Es muss sich um einen Sachbezug und keine Geldleistung handeln. Als Sachbezug gelten Gutscheine und Geldkarten, mit denen sich nur Waren oder Dienstleistungen erwerben lassen. Eine Auszahlung des Geldbetrags darf nicht möglich sein. Gutscheine müssen darüber hinaus die Kriterien nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gutschein auf bestimmte Akzeptanzstellen beschränkt ist. Diese Vorgaben werden erfüllt durch:
