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Ramadan und Arbeitszeit – darf der Arbeitgeber das Fasten verbieten?

So bleiben Sie als Arbeitgeber flexibel und fair!

Burkhard Boemke

12.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Ramadan hat begonnen! Vom 1. bis zum 30. März 2025 verzichten viele gläubige Muslime tagsüber auf Essen und Trinken. Religion ist Privatsache – dennoch hat der Ramadan Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.
Die richtige Balance zwischen betrieblicher Effizienz und individueller Glaubensfreiheit ist entscheidend. Als Arbeitgeber haben Sie jetzt die Chance, durch clevere Arbeitszeitgestaltung Motivation und Produktivität zu fördern – und gleichzeitig rechtlich abgesichert zu sein.


Ramadan – Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen
Der Ramadan ist der neunte Monat im islamischen Mondkalender. Da sich der Fastenmonat jährlich um 10 bis 11 Tage verschiebt, fiel er noch vor wenigen Jahren in den Hochsommer. Dieses Jahr überschneidet er sich zufällig weitestgehend mit der christlichen Fastenzeit vor Ostern.

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