Was sind Pflichtangaben im Arbeitsvertrag?
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmern spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen. Ziel dieser Regelung ist es, Transparenz zu schaffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Zu den Pflichtangaben zählen unter anderem:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort oder Beschreibung der Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
- Arbeitszeit
- Dauer des Urlaubs
- Kündigungsfristen
