Arbeitsvertrag

Pflichtangaben: Warum fehlende Regelungen schnell zu teuren Streitfällen führen

Fehlen Pflichtangaben im Arbeitsvertrag, geraten Sie als Personalverantwortliche schnell in eine ungünstige Ausgangslage. Denn nicht die Lücke im Vertrag ist das eigentliche Risiko, sondern die rechtlichen Folgen im Streitfall. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Angaben zwingend erforderlich sind, wie Gerichte fehlende Regelungen auslegen und an welchen Punkten es in der Praxis besonders häufig zu Konflikten kommt. So können Sie Risiken besser einschätzen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten gezielt vermeiden.

Redaktion

18.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Fehlende Pflichtangaben sind kein bloßer Formfehler. In der Praxis entscheiden sie oft darüber, wer im Konfliktfall die bessere Rechtsposition hat. Entscheidend ist dabei weniger, dass Angaben fehlen, sondern welche Wirkungen diese Lücken rechtlich entfalten – insbesondere bei Beweislast und Auslegung durch die Gerichte.

Was sind Pflichtangaben im Arbeitsvertrag?

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmern spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen. Ziel dieser Regelung ist es, Transparenz zu schaffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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