Arbeitsrecht

Neuer Mitarbeiter, anderer Abwesenheitsgrund, eigenes Verschulden: Keine Entgeltfortzahlung

Es wird leicht zu einem Automatismus, bei vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Entgeltfortzahlung zu leisten und erst nach 6 Wochen zu prüfen, ob Sie noch zur Zahlung verpflichtet sind. Dabei können Sie sich manchmal schon vorher die Entgeltfortzahlung sparen.
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Hildegard Gemünden

28.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Neue Mitarbeiter: 4 Wochen Wartezeit

Neue Mitarbeiter haben erst dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG).

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