Neuer Mitarbeiter, anderer Abwesenheitsgrund, eigenes Verschulden: Keine Entgeltfortzahlung
Es wird leicht zu einem Automatismus, bei vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Entgeltfortzahlung zu leisten und erst nach 6 Wochen zu prüfen, ob Sie noch zur Zahlung verpflichtet sind. Dabei können Sie sich manchmal schon vorher die Entgeltfortzahlung sparen.
Hildegard Gemünden
28.04.2026 ·
2 Min Lesezeit
Neue Mitarbeiter: 4 Wochen Wartezeit
Neue Mitarbeiter haben erst dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG).
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: