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Mitarbeitereinsatz im Ausland: Mit diesen neuen Werten rechnen Sie im Jahr 2026

Viele Unternehmen arbeiten mit Kunden, Zulieferern oder Partnern im Ausland – Ihres auch? Dann sind Sie vermutlich auch im Jahr 2026 wieder mit der Abrechnung von Auslandsdienstreisen beschäftigt. Hierfür gibt es seit dem 1.1.2026 wieder neue Pauschalen. Für jedes Land gelten andere Werte. Doch gewusst wie – und die Abrechnung von Dienstreisen ins Ausland erscheint gleich viel weniger kompliziert. Lesen Sie hier, wie Sie sich 2026 effizient und betriebsprüfungssicher durch die Auslandsreisekostenabrechnungen arbeiten.

Britta Schwalm

03.02.2026 · 4 Min Lesezeit

Rechnen Sie die Reisekosten von Mitarbeitern ab, die im Ausland tätig waren, folgen Sie teilweise anderen Regelungen als bei Inlandsdienstreisen. Einige Kosten kann Ihr Unternehmen steuerfrei erstatten, und zwar nach Pauschalen, die zum 1.1.2026 teilweise geändert wurden. Achten Sie darauf, dass für jedes Land andere Pauschalen gelten. Die Werte sind in jedem Fall verbindlich, auch wenn sie im Einzelfall zu niedrig ausfallen.

Hinweis: Die aktuelle Übersicht können Sie sich in unserem Downloadbereich herunterladen. Die fett markierten Werte wurden gegenüber 2025 erhöht.

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