Rechnen Sie die Reisekosten von Mitarbeitern ab, die im Ausland tätig waren, folgen Sie teilweise anderen Regelungen als bei Inlandsdienstreisen. Einige Kosten kann Ihr Unternehmen steuerfrei erstatten, und zwar nach Pauschalen, die zum 1.1.2026 teilweise geändert wurden. Achten Sie darauf, dass für jedes Land andere Pauschalen gelten. Die Werte sind in jedem Fall verbindlich, auch wenn sie im Einzelfall zu niedrig ausfallen.
Hinweis: Die aktuelle Übersicht können Sie sich in unserem Downloadbereich herunterladen. Die fett markierten Werte wurden gegenüber 2025 erhöht.
