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Mit dem Firmenwagen in den Urlaub: So bewahren Sie Mitarbeiter vor teuren Überraschungen

Dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen privat nutzen, umfasst diese Nutzung normalerweise auch die Fahrt in den Urlaub. In diesem Fall gelten für Ihre Abrechnung möglicherweise Besonderheiten. Außerdem sollten Sie die betreffenden Beschäftigten auf einige Details aufmerksam machen.
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Britta Schwalm

12.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Vielen Mitarbeitern ist gar nicht bewusst, dass die Urlaubsreise mit Firmenwagen richtig teuer werden kann. Das gilt immer dann, wenn die Beschäftigten per Fahrtenbuch abrechnen. Denn hier werden die tatsächlichen privaten Fahrten als lohnsteuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil abgerechnet.

Hoher geldwerter Vorteil

Ermitteln Sie den Privatanteil per Fahrtenbuch, steigt wegen der Urlaubsfahrt der Anteil an Privatfahrten mit dem Dienstwagen schlagartig an. Damit kommt es zu hohen geldwerten Vorteilen, für die der Mitarbeiter Lohnsteuer und Beiträge und Ihr Unternehmen ebenfalls Beiträge zahlen müssen. Benzin- und Reparaturkosten für den Dienstwagen im Urlaub stellen Betriebsausgaben dar, sofern Sie den geldwerten Vorteil des Mitarbeiters anhand der 1-%-Regelung ermitteln. Ausgenommen sind Maut- und Vignettengebühren.

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