Mit Abfindungserhöhung zu vorzeitigem Ende: Sprinterklausel
Bei den Verhandlungen über eine Aufhebung sollten Sie immer auch prüfen, ob Sie eine sogenannte Turbo- oder Sprinterklausel in den Vertrag aufnehmen wollen. Eine solche Klausel ermöglicht Ihrem Mitarbeiter, bereits vor dem vereinbarten Ende aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Im Gegenzug werden die ersparten Gehälter anteilig oder gesamt auf die Abfindung aufgeschlagen. Dies kann für beide Seiten vorteilhaft sein, da der Arbeitgeber Planungssicherheit erhält und der Mitarbeiter finanzielle Anreize für einen früheren Austritt hat.
Für Ihren Arbeitnehmer hat eine solche Klausel den Vorteil, dass er sich umgehend auf Jobsuche begeben kann und flexibel ist, was den Antritt der neuen Arbeitsstelle angeht.
Scheidet Ihr Mitarbeiter aufgrund dieser Klausel früher aus dem Arbeitsverhältnis aus, sparen Sie sich für die restliche Zeit bis zur regulären Beendigung die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Abfindungen sind nämlich in der Sozialversicherung beitragsfrei.
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