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Kündigung nach Krankheit: GEHT NICHT, wenn Sie diese BEM-Fehler machen

Sicher wissen Sie: Sobald ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, müssen Sie als Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Günter Stein

08.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Tun Sie das nicht oder unterlaufen Ihnen dabei Formfehler, steht jede spätere krankheitsbedingte Kündigung auf wackligen Beinen. Wie Sie es richtig machen, steht hier.

Ja, ob Sie es glauben oder nicht:​

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