Im verhandelten Fall meldete sich ein Arbeitnehmer krank. Allerdings nicht nach einem realen Arztbesuch … sondern nachdem er mal eben schnell eine Online-Krankschreibung eingereicht hatte.
Er hatte dabei weder mit dem Arzt telefoniert noch per Video-Chat Kontakt aufgenommen – und schon gar keine Untersuchung über sich ergehen lassen.
