Hallo Herr Prof. Boemke, als Lebensmittelhersteller sind wir darauf angewiesen, dass unsere Mitarbeiter sich Arbeitskleidung überziehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Mitarbeiter anschließend noch einen weiteren Weg zurücklegen müssen und die Zeiterfassungsmaschine sich erst an der Produktionshalle befindet, zählt die Wegezeit für uns auch nicht zur Arbeitszeit. Ein Mitarbeiter bemängelte das kürzlich und will jetzt sogar vor Gericht ziehen. Wir sind der Auffassung, dass sowohl das Umkleiden als auch der Weg noch zur privaten Gestaltung gehören. Müssen wir die Umkleide- und Wegzeiten doch vergüten?
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