- Die Einladung war nur in deutscher Sprache verfasst, obwohl Aushänge des Arbeitgebers regelmäßig in deutscher, russischer und türkischer Sprache verfasst sind.
- Die Einladung erwähnte nicht ausdrücklich, dass auch die zahlreichen im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer angesprochen waren.
- Die Mitarbeiter der Spätschicht, deren Arbeitszeit um 15:00 Uhr beginnt, sind aufgrund des Versammlungsbeginns um 14:00 Uhr ausgeschlossen gewesen.
Arbeitsrecht
Zweifel an einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl? Nicht immer können Sie die Wahl stoppen oder anfechten
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kann für Sie als Arbeitgeber herausfordernd sein, z. B. wenn Mitarbeiter mit wenig unternehmerischem
Verständnis gewählt werden oder wenn in Ihrem Betrieb erstmals ein Betriebsrat gewählt wird. Mutmaßliche Fehler bei der
von März bis Mai 2026 anstehenden regulären Betriebsratswahl könnten Sie daher veranlassen, die Wahl auf dem Rechtsweg zu stoppen oder sie nachträglich anzufechten. Doch solche Versuche scheitern vor Gericht oft, wie der folgende Fall zeigt.
Hildegard Gemünden
23.02.2026
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2 Min Lesezeit
