Unsere Firmenleitung möchte sich von unserem 603-€-Minijobber trennen. Das Beschäftigungsverhältnis wird Mitte April 2026 enden. Der Mitarbeiter bekommt für den April noch 400 € Entgelt. Wir haben nun von ihm erfahren, dass er direkt im Anschluss und auch noch im April einen anderen 603-€-Job bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen wird. Was ist, wenn er dort mehr als 203 € für April erhält und damit in diesem Monat die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet?
Leserfrage
„Zwei 603-€-Jobs in einem Monat – welche Folgen hat das für Status und Abrechnung?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
