Leserfrage

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: keine anlasslose Hinweispflicht

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Burkhard Boemke

30.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Hallo Herr Boemke,
wir betreiben ein Sicherheitsunternehmen und haben in der Vergangenheit einen Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt. Nachdem das Arbeitsverhältnis nun zu Ende ist, fordert er Urlaubsabgeltung. Dabei ist uns aufgefallen, dass er auch Abgeltung für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte verlangt. Zum einen wussten wir von dieser Schwerbehinderung nichts. Zum anderen wäre dieser längst verfallen. Der Ex-Mitarbeiter meint jedoch, wir hätten ihn darauf hinweisen müssen, dass er diesen rechtzeitig nehmen muss/kann. Stimmt das?

ANTWORT:

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