Leserfrage

„Zurück zur Versicherungspflicht: Funktioniert das über eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

29.09.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert. Er bereut die Entscheidung für die Privatversicherung jedoch und würde gerne in die gesetzliche Krankenversicherung (gKV) zurückkehren. Demnächst geht er in Elternzeit, die ja an und für sich noch keine Rückkehr zur Versicherungspflicht begründet. Nach der Elternzeit wird der Mitarbeiter wieder so viel verdienen, dass er die Jahresarbeitsentgeltgrenze erneut überschreiten wird. Der Mitarbeiter hat sich deshalb überlegt, dass er – bei einem anderen Arbeitgeber oder bei uns – während seiner Elternzeit als voll versicherungspflichtiger Teilzeitmitarbeiter (Verdienst über der Minijobgrenze von mehr als 556 € monatlich) arbeitet und damit wieder dauerhaft versicherungspflichtig in der gKV wird. Klappt das so?

ANTWORT

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