Kündigung

Zugang ohne Auslieferungsbeleg nicht bewiesen

Der Zugang von Kündigungsschreiben wird zumeist erst Wochen oder sogar Monate nach Ausspruch der Kündigung streitig. Gerade im Fall von außerordentlichen Kündigungen sind die Folgen schwerwiegend, weil die Frist für den Ausspruch der Kündigung dann in aller Regel bereits abgelaufen ist und sich die Unwirksamkeit nicht durch einen erneuten Ausspruch heilen lässt.

Burkhard Boemke

09.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arzthelferin hatte die Patientenakte ihres Mannes gefälscht und ihm Corona-Impfungen eingetragen, die er nicht erhalten hatte. Ihr Arbeitgeber sprach daraufhin mehrere Kündigungen aus, unter anderem eine außerordentliche. Das Kündigungsschreiben gab er als Einwurf-Einschreiben zur Post auf. Als es zum Rechtsstreit kam, behauptete die Arzthelferin, sie habe die außerordentliche Kündigung nie erhalten.

Der Arbeitgeber legte daraufhin den Beleg über die Einlieferung des Schreibens bei der Post (sog. Einlieferungsbeleg) vor und er zitierte aus der Sendungsnachverfolgung, dass das Einschreiben zugestellt worden sei. Da die Arzthelferin weiter bei ihrer Version der Geschichte blieb, musste das Gericht über den Zugang der Kündigung entscheiden.

§  Das Urteil:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah den Zugang der Kündigung trotz allem nicht als erwiesen an. Der Einlieferungsbeleg sage nichts darüber aus, wann und in welcher Art und Weise der Brief tatsächlich bei der Arzthelferin zugestellt worden sei. Aus der Sendungsverfolgung ergebe sich auch nicht, ob die Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe bewirkt worden sei. Einen Beleg über die tatsächliche Durchführung der Auslieferung (sog. Auslieferungsbeleg) hatte der Arbeitgeber aber nicht vorgelegt. Die Kündigung war daher unwirksam (BAG, 30.01.2025, Az. 2 AZR 68/24).

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung