Arbeitsrecht

Zu wenig gearbeitet: Mit dieser Vereinbarung dürfen Sie Minusstunden vom Gehalt abziehen

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Sie am Ende eines Arbeitsverhältnisses Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto mit dem letzten Gehalt des Mitarbeiters verrechnen dürfen. Das ist aber nicht immer der Fall, wie das folgende Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 20.2.2025 (Az. 5 SLa 146/24) zeigt.

Hildegard Gemünden

16.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Fahrlehrer leistet weniger Fahrstunden als vereinbart

Eine Fahrschule hatte zum 18.9.2023 einen Fahrlehrer eingestellt, der monatlich 180 Fahrstunden je 45 Minuten leisten und hierfür 3.800 € brutto zuzüglich Firmenwagen erhalten sollte. Das Arbeitsverhältnis endete durch eine Probezeitkündigung des Arbeitgebers am 31.12.2023.

Für Oktober und November kürzte der Arbeitgeber das Gehalt des Mitarbeiters um insgesamt um rund 1.400 € netto, weil dieser weniger Fahrstunden geleistet hatte als vereinbart. Der Mitarbeiter akzeptierte dies jedoch nicht und klagte auf Auszahlung der einbehaltenen Beträge.

§  Das Urteil: Nur bewiesene Minusstunden können Gehaltskürzung rechtfertigen, …

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