Top-Thema

Zu wenig Arbeit für Ihre Mitarbeiter: Überbrücken Sie die Krise mit Kurzarbeit

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter in der aktuellen Wirtschaftskrise vorübergehend nicht im vertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen können, ist Kurzarbeit Ihr Mittel der Wahl: Sie dürfen dann die Gehälter Ihrer Mitarbeiter entsprechend dem reduzierten Arbeitsanfall kürzen und diese bekommen ihren Verdienstausfall teilweise von der Arbeitsagentur ersetzt. Erfahren Sie hier, wie Sie Kurzarbeit einführen und welche Spielregeln Sie dann zu beachten haben.

Hildegard Gemünden

30.12.2024 · 5 Min Lesezeit

Unter diesen Voraussetzungen ist Kurzarbeit möglich

Kurzarbeit kommt für Monate in Betracht, in denen im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung für mindestens 1/3 der Mitarbeiter ein erheblicher Arbeitsausfall von mindestens 10 % vorliegt (§ 96 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III).

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personal aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz