Unter diesen Voraussetzungen ist Kurzarbeit möglich
Kurzarbeit kommt für Monate in Betracht, in denen im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung für mindestens 1/3 der Mitarbeiter ein erheblicher Arbeitsausfall von mindestens 10 % vorliegt (§ 96 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III).
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