Von der Ausbildung freistellen

Zu welchen Anlässen Sie Ihre Azubis freistellen müssen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt Ihnen vor, Ihre Auszubildenden zu bestimmten Anlässen freizustellen. Vor einiger Zeit wurde der hierfür relevante § 15 BBiG abgeändert. Welche Modifizierungen Sie betreffen und zu welchen Anlässen Sie Ihre Azubis freistellen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
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Martin Glania

06.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Das Wichtigste vorweg: Seit der letzten Änderung des BBiG gelten in puncto Freistellung für minderjährige wie volljährige Azubis die gleichen Bedingungen. Bei der Freistellung für den Berufsschulunterricht betrifft das folgende 2 Aspekte:

  1. Beginnt der Unterricht vor 09:00 Uhr, dürfen Sie Auszubildende generell vorher nicht im Betrieb beschäftigen.
  2. Finden mehr als 5 Unterrichtsstunden am Tag statt, ist eine ergänzende Beschäftigung im Betrieb ebenfalls untersagt.

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