Zu welchen Anlässen Sie Ihre Azubis freistellen müssen
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt Ihnen vor, Ihre Auszubildenden zu bestimmten Anlässen freizustellen. Vor einiger Zeit wurde der hierfür relevante § 15 BBiG abgeändert. Welche Modifizierungen Sie betreffen und zu welchen Anlässen Sie Ihre Azubis freistellen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste vorweg: Seit der letzten Änderung des BBiG gelten in puncto Freistellung für minderjährige wie volljährige Azubis die gleichen Bedingungen. Bei der Freistellung für den Berufsschulunterricht betrifft das folgende 2 Aspekte:
Beginnt der Unterricht vor 09:00 Uhr, dürfen Sie Auszubildende generell vorher nicht im Betrieb beschäftigen.
Finden mehr als 5 Unterrichtsstunden am Tag statt, ist eine ergänzende Beschäftigung im Betrieb ebenfalls untersagt.
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