Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat ein Darlehen über 50.000 € aufgenommen, für das unser Unternehmen die Zinsen übernimmt. Müssen wir diese Leistung als beitrags- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt behandeln?
Leserfrage
„Zinszahlungen für Mitarbeiter: Ist das Arbeitsentgelt?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
