„Zigarettenrauch zieht an meinen Arbeitsplatz“ – und nun?
Manche Mitarbeitende sind penetrant, wenn sie sich von Zigarettenrauch belästigt fühlen. Gegen das Rauchen im Freien muss die Unternehmensleitung in der Regel jedoch nicht vorgehen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 5.12.2024, 6 SLa 73/24).
Der Fall: Mitarbeiter verlangt rauchfreien Arbeitsplatz
In einem Pizzarestaurant gab es ein Rauchverbot in den Betriebsräumen, aber nicht im Treppenhaus. Als einige Mitarbeiter im Treppenhaus rauchten, versuchte ein Kollege, vor Gericht einen rauchfreien Arbeitsplatz einzuklagen. Der Arbeitgeber reagierte mit einem Rauchverbot im Treppenhaus. Der Mitarbeiter verfolgte seine Klage dennoch weiter. Die Kollegen würden jetzt vor der geöffneten Hintertür rauchen, von wo der Zigarettenrauch an seinen Arbeitsplatz ziehe. Der Arbeitgeber bestritt, dass von der Hintertür Rauch an den Arbeitsplatz des Mitarbeiters ziehen könne.
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