Saisonale Themen

Zahlt Ihr Unternehmen Urlaubsgeld? Dann sollten Sie diese Besonderheiten nicht übersehen!

Die Urlaubssaison steht vor der Tür. Vielleicht zahlt auch Ihr Unternehmen zu dieser Zeit ein Urlaubsgeld. Bei der Entgeltabrechnung gelten für diese Leistung einige Besonderheiten, die leicht zu übersehen sind – immerhin gibt es das Extra ja nur einmal pro Jahr. Lesen Sie hier, worauf Sie Ihr Augenmerk legen sollten.

Britta Schwalm

14.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, über das Urlaubsentgelt hinaus gezahlte Vergütung. Beim Urlaubsgeld handelt es sich immer um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt. In welcher Höhe Sie die Abgaben abführen, hängt allerdings davon ab, ob es sich bei der jeweiligen Zuwendung um eine Einmalzahlung bzw. steuerrechtlich um einen sonstigen Bezug auf der einen Seite oder um laufendes Entgelt auf der anderen Seite handelt. Das hängt davon ab, wie Sie die Auszahlung des Urlaubsgeldes handhaben: Die Zuwendung ist sonstiger Bezug (und damit auch eine Einmalzahlung im Sozialversicherungsrecht), wenn sie nicht fortlaufend gezahlt wird (R 39b.2 Abs. 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)). Urlaubsgeld kann auch als laufendes Entgelt in monatlichen Anteilen ausgezahlt werden.

Prüfen Sie, ob ein Anspruch besteht

Ein allgemeiner rechtlicher Anspruch der Mitarbeiter auf Urlaubsgeld besteht nicht. Daher besteht auch keine gesetzliche Regelung, wie und wann Sie Urlaubsgeld an den Mitarbeiter zahlen.

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