Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, über das Urlaubsentgelt hinaus gezahlte Vergütung. Beim Urlaubsgeld handelt es sich immer um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt. In welcher Höhe Sie die Abgaben abführen, hängt allerdings davon ab, ob es sich bei der jeweiligen Zuwendung um eine Einmalzahlung bzw. steuerrechtlich um einen sonstigen Bezug auf der einen Seite oder um laufendes Entgelt auf der anderen Seite handelt. Das hängt davon ab, wie Sie die Auszahlung des Urlaubsgeldes handhaben: Die Zuwendung ist sonstiger Bezug (und damit auch eine Einmalzahlung im Sozialversicherungsrecht), wenn sie nicht fortlaufend gezahlt wird (R 39b.2 Abs. 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)). Urlaubsgeld kann auch als laufendes Entgelt in monatlichen Anteilen ausgezahlt werden.
Prüfen Sie, ob ein Anspruch besteht
Ein allgemeiner rechtlicher Anspruch der Mitarbeiter auf Urlaubsgeld besteht nicht. Daher besteht auch keine gesetzliche Regelung, wie und wann Sie Urlaubsgeld an den Mitarbeiter zahlen.
