Worauf Sie bei Freistellungsklauseln unbedingt achten sollten
In vielen Arbeitsverträgen von Führungskräften finden sich Klauseln, wonach der Arbeitgeber im Fall einer Kündigung berechtigt ist, den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. Prüfen Sie einmal, ob sich auch in Ihrem Arbeitsvertrag eine solche Regelung findet. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind solche Klauseln allerdings oft unwirksam (25.3.2026, 5 AZR 108/25).
Ein Gebietsleiter im Außendienst hat im Mai 2024 unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt. Unmittelbar danach stellte ihn der Arbeitgeber von der Arbeit frei. Grundlage war eine Klausel im Arbeitsvertrag, die im Fall einer Kündigung eine Freistellung ohne weitere Vorgaben erlaubt. Die Firma forderte den Arbeitnehmer auf, den Dienstwagen bis zum 30.6.2024 herauszugeben. Dieser Forderung kam der Mitarbeiter zwar nach. Er verlangte dann aber eine Entschädigung für Juli bis November 2024. Das Landesarbeitsgericht (LAG) sprach ihm den geltend gemachten Entschädigungsanspruch zu. Der Arbeitgeber legte Revision zum Bundesarbeitsgericht ein.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: