In meinem Team möchte eine Kollegin für eine längere Reise drei Wochen Urlaub nehmen und direkt im Anschluss sechs Wochen unbezahlt freihaben. Dürfen wir das genehmigen? Was müssen wir beachten? Bleibt der Versicherungsschutz für die unbezahlte Zeit bestehen?
Leserfrage
Worauf muss ich bei unbezahltem Urlaub achten?
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Heiko Klages
20.01.2026
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2 Min Lesezeit
