Ein Mitarbeiter ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert, würde aber gerne in die gesetzliche Krankenversicherung (gKV) zurückkehren. Demnächst geht er in Elternzeit, die ja an und für sich noch keine Rückkehr zur Versicherungspflicht begründet. Nach der Elternzeit wird der Mitarbeiter wieder so viel verdienen, dass er die Jahresarbeitsentgeltgrenze erneut überschreiten wird. Der Mitarbeiter hat sich deshalb überlegt, dass er bei uns oder bei einem anderen Arbeitgeber ab sofort während der Elternzeit als Teilzeitmitarbeiter (mehr als 603 € monatlich) arbeitet und damit wieder dauerhaft versicherungspflichtig in der gKV wird. Klappt das so?
Leserfrage
„Wird unser Mitarbeiter versicherungspflichtig, wenn er während der Elternzeit arbeitet?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
