Rechtliche Fragen und Urteile

Wird Schadenersatz fällig, wenn der Azubi einen Fehler macht?

Es ist eine sehr unangenehme Situation: Der Azubi macht einen Fehler bei einem Kunden. Der fordert entsprechend Schadenersatz ein. Haften Sie als Ausbildungsbetrieb dafür? Schließlich können die negativen Konsequenzen gravierend sein, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Martin Glania

22.12.2025 · 1 Min Lesezeit

„Es war ja nur ein Azubi, der den Fehler begangen hat. Damit musste der Kunde doch rechnen“, so könnte die Argumentation eines Ausbilders lauten. Dem ist aber nicht so. Wenn gegenüber einem Kunden ein Schaden verursacht wird, dann haftet der Betrieb unabhängig davon, wer ihn verursacht hat. In diese Richtung hat vor einiger Zeit auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urteil vom 11.04.2024, Az. C-741/21).

 

Folgendes war passiert: Ein Kunde widerrief seine Einwilligung, Werbung von einem Unternehmen zu erhalten. Er erhielt dennoch zwei weitere Werbeschreiben. In der Folge verlangte er Schadenersatz, unter anderem wegen des Verlustes der Kontrolle über seine Daten.

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