„Es war ja nur ein Azubi, der den Fehler begangen hat. Damit musste der Kunde doch rechnen“, so könnte die Argumentation eines Ausbilders lauten. Dem ist aber nicht so. Wenn gegenüber einem Kunden ein Schaden verursacht wird, dann haftet der Betrieb unabhängig davon, wer ihn verursacht hat. In diese Richtung hat vor einiger Zeit auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urteil vom 11.04.2024, Az. C-741/21).
Rechtliche Fragen und Urteile
Wird Schadenersatz fällig, wenn der Azubi einen Fehler macht?
Es ist eine sehr unangenehme Situation: Der Azubi macht einen Fehler bei einem Kunden. Der fordert entsprechend Schadenersatz ein. Haften Sie als Ausbildungsbetrieb dafür? Schließlich können die negativen Konsequenzen gravierend sein, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Martin Glania
22.12.2025
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