Ein Arbeitnehmer ist seit 1990 als Beschäftigter wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und privat krankenversichert. Durch einen im September 2013 erlittenen Schlaganfall wurde er arbeitsunfähig.
Stufenweise zurück ins Arbeitsleben
Von April 2015 bis Oktober 2016 absolvierte er bei seiner Arbeitgeberin eine stufenweise Wiedereingliederung. In dieser Zeit zahlte seine Arbeitgeberin ein geringes Entgelt von monatlich 2.440 € brutto an ihn. Wenige Tage vor seinem 55. Geburtstag stellte er den Antrag, wegen Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können. Die Krankenversicherung lehnte ab.
