Sonderausgabe

Wie Sie zusätzliche Arbeit rechtssicher anordnen, ohne jede Überstunde separat zu vergüten

Wenn’s mal wieder länger dauert … stehen 2 Fragen immer im Brennpunkt: Muss Ihr Mitarbeiter die angeordneten Überstunden leisten und wie ist diese Mehrleistung zu vergüten? Doch mit einer cleveren Vertragsgestaltung können Sie in beiden Punkten Streit vermeiden.

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

1. Ohne Vereinbarung keine Überstunden

Entgegen landläufiger Meinung können Sie als Arbeitgeber nicht allein aufgrund Ihres Weisungsrechts einseitig Überstunden anordnen. Im Gegenteil: Abgesehen von echten Notfällen, wie Brand oder Überschwemmung, ist kein Mitarbeiter zu Überstunden verpflichtet. Einen Anspruch darauf haben Sie als Arbeitgeber nur bei entsprechender arbeits- oder tarifvertraglicher Grundlage! Besteht keine tarifliche Regelung, sollten Sie daher im Arbeitsvertrag festlegen, dass Ihr Mitarbeiter auch zur Ableistung von Überstunden verpflichtet ist, etwa mit folgender Musterformulierung:

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