Erhalten die Beschäftigten Ihres Unternehmens den Mindestlohn in der richtigen Höhe? Das sollten Sie regelmäßig kontrollieren. Besonders wichtig ist eine Berechnung immer dann, wenn der Mindestlohn angehoben wird. Ihre nächste Kontrolle sollte also spätestens zum 1.1.2025 stattfinden. Ihr Unternehmen kann die Anpassung von Entgelten und die Einstellung neuer Minijobber mit den richtigen Arbeitszeiten rechtzeitig planen. Bemessungszeitraum für den Mindestlohnanspruch ist der entsprechende Kalendermonat.
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