Wohnen

Wie Sie rechnen, wenn Mitarbeiter Unterkünfte oder Wohnungen gestellt bekommen

Für kostenfreie oder vergünstigte Unterkünfte, die Ihr Unternehmen Beschäftigten zur Verfügung stellt, ziehen Sie ebenfalls amtliche Sachbezugswerte heran.

Britta Schwalm

08.12.2025 · 5 Min Lesezeit

In vielen Ballungszentren finden neue Mitarbeiter häufig keinen bezahlbaren Wohnraum. Um zumindest die erste Zeit zu überbrücken, stellen Arbeitgeber vergünstigte Unterkünfte zur Verfügung. Einige Unternehmen überlassen Ihren Mitarbeitern sogar Wohnungen. Wie hoch der geldwerte Vorteil für diese Sachleistungen jeweils ausfällt, hängt bei Unterkünften allein von den amtlichen Sachbezugswerten, bei Wohnungen gegebenenfalls noch von weiteren Faktoren ab.

Anwendung ist Pflicht

Auch bei Unterkünften für Mitarbeiter dürfen nur die amtlichen Werte verwendet werden. Unternehmen dürfen nicht nach Belieben von den amtlichen Werten abweichen. Das bestätigt auch die Rechtsprechung immer wieder.

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