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Wie Sie Online-Krankschreibungen rechtssicher beurteilen – und welche Konsequenzen bei Regelverstößen drohen

Die Videosprechstunde existiert seit mehreren Jahren. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auf der Grundlage von Video-Chats mit dem Arzt möglich. Vermutlich werden Sie derzeit deshalb häufiger mit Krankschreibungen konfrontiert, die nicht auf einem persönlichen Kontakt mit einem Mediziner basieren. Durch eine neue Vereinbarung wurden die Grenzen für Videosprechstunden nun aber enger gesteckt. Lesen Sie hier, worauf Sie bei entsprechenden Krankschreibungen achten sollten und was nach einem aktuellen Urteil gilt, wenn Mitarbeiter sich nicht an die Regeln halten.
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Britta Schwalm

22.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Erhalten Sie von einem Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die auf einer Videosprechstunde basiert, ist es für Sie gar nicht so einfach zu erkennen, ob tatsächlich ein ärztliches Urteil zugrunde liegt. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm (vom 5.9.2025, Az. 14 SLa 145/25) zeigt, dass Sie AUs, die nicht auf einem Gespräch basieren, von vornherein aussortieren können.

ACHTUNG

Der Fall spielte sich zu einem Zeitpunkt ab, als die elektronische AU bereits verpflichtend war. Weil der Arbeitgeber diese nicht abrufen konnte, flog der Schwindel des Mitarbeiters auf. Mittlerweile brauchen Sie bei gesetzlich versicherten Mitarbeitern ohnehin keine Papierbescheinigung mehr zu akzeptieren. Allerdings müssen privat Versicherte und Mitarbeiter, die sich – beispielsweise während eines Urlaubs – im Ausland krankschreiben lassen, nach wie vor eine Papierbescheinigung liefern.

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