Erhalten Sie von einem Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die auf einer Videosprechstunde basiert, ist es für Sie gar nicht so einfach zu erkennen, ob tatsächlich ein ärztliches Urteil zugrunde liegt. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm (vom 5.9.2025, Az. 14 SLa 145/25) zeigt, dass Sie AUs, die nicht auf einem Gespräch basieren, von vornherein aussortieren können.
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Wie Sie Online-Krankschreibungen rechtssicher beurteilen – und welche Konsequenzen bei Regelverstößen drohen
Die Videosprechstunde existiert seit mehreren Jahren. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auf der Grundlage von Video-Chats mit dem Arzt möglich. Vermutlich werden Sie derzeit deshalb häufiger mit Krankschreibungen konfrontiert, die nicht auf einem persönlichen Kontakt mit einem Mediziner basieren. Durch eine neue Vereinbarung wurden die Grenzen für Videosprechstunden nun aber enger gesteckt. Lesen Sie hier, worauf Sie bei entsprechenden Krankschreibungen achten sollten und was nach einem aktuellen Urteil gilt, wenn Mitarbeiter sich nicht an die Regeln halten.
Britta Schwalm
22.12.2025
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3 Min Lesezeit
